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Aufgaben der Eltervertretung

Die Aufgaben der Elternvertretung

Durch die Ämter der Elternvertretung haben Eltern die Möglichkeit aktiv am Schullebn mitzuwirken. Die Kernaufgaben der Elternvertretung bestehen aus folgenden Punkten:

  • Ansprechpartner für alle Eltern der Klasse
  • Vertretung der Interessen der Schüler/Schülerinnen und der Elternschaft der Klasse
  • Weitergabe von Informationen
  • Bindeglied zwischen Elternschaft und Lehrkräften bzw. Schulleitung
  • Übernahme von organisatorischen Aufgaben, z.B. bei Projekten

 

Die Rechte und Aufgaben der Elternvertretung sind im Niedersächsichen Schulgesetz verankert. Um Ihnen einen kleinen Einblick zu geben, können sie hier zwei Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz nachlesen.

§ 89 Klassenelternschaft

  • Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (auch Klassenelternschaft genannt) wählen einen Vorsitzenden und den entsprechenden Stellvertreter.
  • Die Erziehungsberechtigten wählen darüber hinaus drei Vertreter der Klassenkonferenz und dessen Stellvertreter. Die Vertreter der Klassenkonferenz nehmen z.B. an den Zeugniskonferenzen teil.

 

§ Schulelternrat

  • Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
  • Der Schulelternrat wählt dann einen Elternratsvorsitzenden und dessen Vertretung aus seiner Mitte. Außerdem werden eine gleiche Anzahl an Vertreter und Stellvertreter für die Gesamtkonferenz gewählt.
  • Die oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein.

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